RECHTSGEBIETE

Mietrecht - privat und gewerblich

 

 

Ich berate Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen von gewerblichen und nicht gewerblichen Mietobjekten in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten, sowie die Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentum in allen Aspekten der Begründung sowie der laufenden Verwaltung der Gemeinschaft. Hierbei berate ich Sie unter anderem bei:

 

der individuellen Konzipierung, Gestaltung, Aufhebung und Kündigung von Miet- und Leasingverträgen
der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
der Wahrnehmung von Vermieterinteressen im Rahmen der Änderung und Beendigung laufender Verträge (z.B. Mieterhöhung, Kündigung, Rückgabe)
der prozessualen Begleitung von Vermietern und Mietern sowie Verwaltern und Wohnungseigentümern

Arbeitsrecht - Sportrecht

 

 

Bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen insondere im Profisportbereich, Hotellerie, Gastronomie sowie Event- Veranstaltungs- und Marketingsektor
als Prozessanwälte im arbeitsgerichtlichen Verfahren
bei dem Abschluß von Betriebsvereinbarungen 
in Fragen der betrieblichen Altersversorgung 
bei der Ausarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen und 
bei Maßnahmen zum Personalabbau im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen.

Bau- und Architektenrecht

 

 

Zu meinem weiteren Kompetenzfeld gehört die Beratung von Bauunternehmern, Projektentwicklern, Architekten und Sonderfachleuten in den folgenden Bereichen:

 

Ausarbeitung von Projektentwicklungsverträgen
Beratung bei der Strukturierung von Projektabläufen, Finanzplanung, und der Errichtung und Vermarktung der jeweiligen Objekte
Entwurf von Bau-, Bauträger-, Werklieferverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
Entwurf von Generalunternehmerverträgen
Gestaltung von Architekten- und Planerverträgen
Gestaltung von Sicherungsvereinbarungen, Gewährleistungen,  Bürgschaften und Garantien für alle Arten von Bau- und Ingenieurprojekten  

Medienrecht, Gewerbl. Rechtschutz

Das sehr spezielle Rechtsgebiet des Medienrechts gehört zu den immer mehr an Wichtigkeit gewinnenden interdisziplinären Gebieten, die durch unsere Kanzlei vertreten werden. Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Vertretung in Bezug auf Neue Medien, insbesondere dem Internet, zu begegnen, hat Rechtsanwalt Patzelt bereits zu Beginn des Internetzeitalters dieses Rechtsgebiet in sein Portfolio aufgenommen.

 

Vom Persönlichkeitsrecht bis hin zum Domainhandel vertrete ich Sie in allen Belangen des Medienrechts

 

Rundfunkrecht
Recht der Filmproduktion- und Verwertung
Erwerb und Lizenzierung von Urheberrechten Musik- und Film
Beratung und Vertretung von Künstlern und Sportlern
Begleitung von Filmproduktionen, Internationale Koproduktionen
Erstellen und Verhandeln von Lizenzverträgen

Weitere Rechtsbereiche

Ich vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf Vertragsgestaltungen und Abwicklungen bis hin zur Forderungseinziehung.

 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 89 44119400 oder direkt per Kontaktformular.

 

 

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